Das rechtfertigt kein oneway=no. Zudem ist es auch nicht das StVO-Sinnbild. Schreib der Behörde, dass § 2 Abs. 4 StVO abschließend auflistet, wie man linksseitige Radwege freigibt, ohne sie benutzungspflichtig zu machen.
Andererseits muss ich zugeben, dass ich das Anordnen vergessener Verkehrszeichen 1022-10 bei meiner hiesigen Straßenverkehrsbehörde mal anmahnen sollte, nachdem man die Benutzungspflichten der Zweirichtungsradwege aufgehoben hat.