Die Architektin des Neubaus, in dessen Zuge die gesamte Straße umgestaltet wurde, war ganz begeistert vom “Shared Space”. Angedacht war ja, dass durch die fehlende Trennung zwischen Bürgersteig und Straße sich alle Verkehrsteilnehmer auf “Augenhöhe” begegnen und so eine Verkehrsberuhigung ohne Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs erreicht wird.

Der Witz bei der ganzen Geschichte ist nun, dass der Ortsrat ohne Wissen des Bauherrn und des Oberbürgermeisters beantragt hat, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die Verwaltung hat dem entsprochen. Obwohl bei der offiziellen Einweihung die Schilder für den verkehrsberuhigten Bereich (325.1/325.2) schon standen und die Entscheidung der Verwaltung schon fast ein Jahr her war, hat der OB erklärt, man habe sich bewusst gegen eine “Spielstraße” entschieden – peinlich. Und das Tageblatt hat das auch noch 1:1 übernommen. Diese Umstände haben letztendlich zu meinem Problem geführt.

Der Unterschied zwischen Spielstraße und verkehrsberhuigtem Bereich ist mir bewusst. Gem. Wiki ist diese Straße, die mit Zeichen 325.1/325.2 beschildert ist, als highway=living-street zu taggen. Aus juristischer Sicht spielt das angestrebte Konzept des “Shared Space” keine Rolle.