Hallo,
ich bin noch Neuling bei der Mitarbeit in OSM und habe eine Frage zum Abzeichnen von Inhalten (z. B. Grenzverläufe) aus amtlichen Liegenschaftskarten:
In manchen Bundesländern ist der Zugriff auf solche Karten öffentlich freigegeben, z. B. Rheinland-Pfalz:
http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html
Wie darf ich mit den Inhalten solcher Karten hinsichtlich OSM verfahren?
Dürfen Inhalte abgezeichnet werden?
Ich bin bisher auf unterschiedliche Meinungen gestoßen.
Vielleicht kann mir hier jemand eine verbindliche Auskunft geben.
Vielen Dank für die Antworten und viele Grüßen
Daniel