Änderungen StVO 2019

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/stvo-aenderung-neue-regeln-neue-schilder-neue-strafen/

Vielleicht schon Gedanken machen für neue Schlüssel/Werte bei den neuen VZ und Vorschriften.

Erstmal muss das Teil noch durch den Bundesrat, da kann sich noch was ändern …

Da ist nicht viel dabei, was neue Tags erfordern würde. Das meiste wird nicht getaggt, und der Rest ist ziemlich einfach umzusetzen. Nur für das explizite Überholverbot von Radfahrern fällt mir nichts ein - wobei sich das in fast allen Fällen implizit über den geforderten Mindestabstand ergibt. Das Schild wird wohl kaum bei einer Fahrspurbreite über 5 Meter angewendet.

red_turn:right:bicycle
hov
car_sharing
capacity:car_sharing

und für alles andere ganz allgemein traffic_sign=*.

Nicht nur “von Radfahrern”, sondern von allen einspurigen Fahrzeugen, vom E-Tretroller bis zur Harley.

Schade dass diese grünen Abbieger-Pfeile eingeführt wurden. Die US-amerikanische Stvo hätte man in diesem Punkt gut übernehmen können. Dort ist es so, dass Radfahrer grundsätzlich bei rot rechts abbiegen dürfen, es sei denn es ist explizit verboten. Rechtsabbiegende Radfahrer müssen ja egal ob sie grün oder rot haben, immer einer Spur Fußgänger beim Überqueren das Vorrecht gewähren.

Da sieht man auch, dass die Änderungen zu kurz gehen. Einspurige Fahrzeuge sollen weiterhin “in angemessenem Abstand” überholt werden, Fahrräder aber (endlich) in einem eindeutig festgelegten.
Das ist ein riesiger Murx, dafür braucht’s keine Extra-schilder.
Einfach den Abstand generell für einspurige Fahrzeuge (und mglw. auch Fussgänger) eindeutig festlegen. Fertig.

Die konkreten Mindestabstände sollen nicht für alle einspurigen Fahrzeuge gelten, sondern nur für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.
Allerdings sollen diese, entgegen der Vermutung von MKnight, auch für Fußgänger gelten.
In der von der Bundesregierung gebilligten Novelle der Straßenverkehrsordnung wird in § 5 Absatz 4 der folgende Satz

ersetzt durch

Mit dem zu kurz meinte ich nicht die mutmasslich fehlenden Fußgänger, sondern Mopeds und Motorräder, die weiterhin in “angemessenem” Abstand überholt werden sollen, obwohl die Gefährdung dort um Längen grösser ist.

Fahrbahn 5.5 Meter:

Radfahrer 1 Meter von der Seitenbegrenzung.

2 Meter Sicherheitsabstand

2 Meter breites Auto.

Das wird knapp! :laughing::lol::lol:

Meine Anmerkung richtete sich eher an Pfad-Finder.
Das mit meinem Doppelzitat war wahrscheinlich nicht wirklich sinnvoll.

Da muss nur lange genug herumgerechnet werden, dann passt das schon:
0,8 m zum Fahrbahnrand (empfiehlt der ADFC ohne parkende Autos)
0,6 - 0,7 m Fahrrad
1,9 - 2 m Abstand außerorts (5% Messtoleranz wird dem Autofahrer vermutlich zugestanden) :slight_smile:
2 m Auto
= 5,30 bis 5,50 m

Das mag ja alles gut klappen, wenn die Radfahrer nicht (wie dann plötzlich entgegen des Rechtsfahrgebotes zulässig) nebeneinander fahren. :frowning: Oder verstehe ich das falsch?

Edit: Rechtschreibung

Tja, das reicht leider nicht! :stuck_out_tongue: :sunglasses:
Du hast vergessen

  • dass der Rader auch eine Breite hat
  • dass das Auto Spiegel hat
  • dass das Auto auch noch einen Sicherheitsabstand nach links braucht
    Also
    1,0 Radler nach rechts *)
    0,7 mein eines Fahrrad (mein anderes: 0,9 …)
    2,0 außerorts
    2,1 Auto
    0,2 Auto nach links

6,0 Fail !!! :laughing: :stuck_out_tongue: **)

*) In einem obiter dictum hat der BGH entschieden, dass alle 1 m Abstand nach rechts halten dürfen, danach aufgegriffen von div. OLG, damit ist “0,75 - 0,8 m” für Radler eines BHG-Urteils aus den 50ern obsolet, das eh nur sagte, 0,75-0,8 wäre genug gewesen, aber nichts darüber, dass mehr zu viel gewesen wäre, denn da ging’s um einen Unfall mit einem Fußgänger rechts des Radlers. Das alte Urteil ist aber noch dahingehend interessant, dass es die Messung ab Außenkante normierte, nicht ab Reifen, daher auch das krumme Maß …

**) Die meisten gut ausgebauten Außerortsstraßen dürften breiter sein, da reicht’s auch für 2 Radler nebeneinander, von denen einer idR viel zu nahe an der Fahrbahnkante balanciert …

Moin,

ja.
Es gilt immer noch die Einschränkung

Der Inhalt bleibt gleich, nur die Formulierung ist freundlicher gestaltet.

Wenn man nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr überholen kann, einzeln hintereinander fahrende aber schon, dann ist das Nebeneinander eine Behinderung des Verkehrs.

Grüße
Georg