Obwohl ich nun kein Jurist bin, ist für mich die dieser Entscheidung unmissverständlich (Hervorhebungen von mir):
Es geht also um Zusatzschilder, hier wohl um deren leichte Verständlichkeit, (StVO §54 Abs2) im Zusammenhang mit Vorschriftszeichen (StVO §52)
Das ist die Klärung, welcher Personenkreis unter dem Begriff “Anrainer” zu verstehen ist.
Hier wird entschieden, dass der Begriff “Anlieger” in diesem Zusammenhang gleichbedeutend wie “Anrainer” ist.
In Deutschland gibt es eine m.E. bedeutungsgleiche Festlegung des Anliegerpersonenkreises, wie Du ja schon festgestellt hast:
Welcher osm-value ist nun zuständig für diesen Anliegerverkehr?
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem Begriff “privat” und dem Anliegerverkehr, sondern eher mit der Tatsache, ob es sich um eine Straße in öffentlicher oder privater Trägerschaft handelt. Als Wert für den access-key und seine Verwandten zur Einschränkung eines Personenkreises halte ich “private” überhaupt für ungeignet, nicht nur für Anlieger.
“delivery” ist nur ein Teil dessen, was unter Anlieger fällt.
Der Wert “destination” im Sinne des Personenkreises, der die Straße benutzt, weil ihr Fahrtziel an der Straße liegt, trifft den Sachverhalt am besten. Und so wurde er offensichtlich auch bisher verwendet. Eine Änderung der Bedeutung eines Schlüsselwertes im laufenden Betrieb ohne vorherige Anpassung des Daten-Altbestands geht gar nicht, denn sonst weiß dann niemand mehr, was im konkreten Fall nun eigentlich gemeint war. Diese Informationen sind dann wertlos.