Vorschlag:
Ich würde das Wiki ja so ergänzen, sofern klar ist, dass das OVG-Urteil von 1984 keine Anwendung mehr findet:
private
Benutzung nach individueller Erlaubnis. Oft auf Werksgelände, Grundstückszufahrten oder bei “Privatweg”-Beschilderung (auch bei Beschilderung mit “Durchgang verboten”).
Für Österreich: Gilt auch für das Schild “Fahrverbot” in Verbindung mit dem Zusatzschild “Anrainer”.
Frage: Soll dies auch explizit für Wege und Straßen im militärischen Bereich beschrieben werden?
destination
Benutzung nur erlaubt, wenn das Ziel an diesem Weg liegt; häufig gekennzeichnet durch ein Zusatzschild “Anlieger frei”, “Zufahrt gestattet” oder “kein öffentlicher Durchgang”.
Für Östereich: Gilt auch für das Schild “Fahrverbot” in der Verbindung mit dem Zusatzschild “Anrainerverkehr”.
Frage: Sollte “kein öffentlicher Durchgang” oder “Zufahrt gestattet” nicht besser bei permissive stehen?