Ich sezte das grundsätzlich auch so. Aber das Urteil ist von 1984, die Darstellung im Internet sicherlich neueren Datums. Frage: Wird versehentlich weiterhin an einer Beschreibung festgehalten, die lt. Urteil schon vor 30 Jahren als falsch erkannt wurde, oder hat man dieses Urteil nicht umgesetzt, oder hat man die Regelung von 1984 anschließend so verändert, dass das Urteil nicht anzuwenden ist.
ODER: In Deutschland sind Urteile Einzelfälle, d.h., ich kann nicht aufgrund eines Urteils für mich beanspruchen, dass gesetzliche Regelungen nicht mehr gelten, ich müsste erneut klagen (auch wenn die Erfolgsaussichten dann manchmal gut aussehen).