Hallo EvanE,
Wobei es natürlich auch wieder Ausnahmen gibt. Auftragsarbeiten, wie z.B. die Ablichtung der Trassen der Deutschen Bahn für die Lichtraum-Auswertung, bleiben unter Verschluss. Auch sehen wir ja nur die orthographischen Fotos - die Schrägluftbilder sind auch nicht publik.
Mal etwas überlegen: Das ursprüngliche Foto ansich wurde automatisch geschossen, womit es möglicherweise nicht geschützt ist. Erst mit der Bearbeitung, also die Entzerrung bekommt es möglicherweise einen Schutz als Datenbank => jeder Koordinate kann ein Pixel zugeteilt werden.
Ein Motivschutz liegt also vermutlich nicht vor und der Zugriff auf die Datenbank ist auch ermöglicht, sonst würde man die Bilder nicht sehen können. Meiner Meinung nach, ist dieses Abschätzen okay, denn man abstrahiert ja aus dem Luftbild, ohne eine Kopie anzufertigen. Wenn es nicht 1:1 passt oder sogar über das Luftbild hinausgeht, z.B. einen Zugang eingezeichnet, der auf dem Bild nicht sichtbar ist, hast Du was Eigenes geschaffen.
Mal von hinten aufgerollt: Sollte ein solcher Fall jemals vor Gericht verhandelt werden, muss die klagende Seite sowieso exakt nachweisen, dass deren Luftbilder und Entzerrung verwendet wurde. Du kannst ja jede andere beliebige Quelle genutzt haben oder vor Ort gewesen sein.
Laut verschiedenen Urteilen kommt es möglicherweise auf die Wesentlichkeit an, den man einer Datenbank entnimmt (wir gehen ja davon aus, dass ein georeferenziertes Luftbild eine Datenbank ist).
Die Westenlichkeit bezieht sich auf die Investitionen zur Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der einzelnen Daten - dazu zählt jedoch nicht die Herstellung der ursprünglichen Fotos, sondern möglicherweise nur die Erstellung der Datenbank: Entzerrung, Einfärbung, Metainformationen und und und. Wenn Du einen Zebrastreifen auf dem Luftbild siehst, ist die Entnahme also vermutlich höchst unwesentlich, wenn Du aber alle Informationen abzeichnest, schlägt das natürlich um.
Die Frage ist aber auch, wo hört die Datenbank auf und wo endet sie? Eine Kommune hält nur ihre Luftbilder vor - ist jetzt ein einzelner Luftbildausschnitt schon eine Datenbank oder nur alle Luftbilder? Google hat eine riesige Datenbank mit zusammenhängenden Luftbildern etc.
Karte ↔ Karte halte ich schon für deutlich schwieriger. Ein Stadtplan ist immer unter gewissen Regeln (dem Zeichenschlüssel) entworfen und vereinfacht (generalisiert). Da hängt in der einzelnen Zeichnung durch den Kartographen (analog oder digital) schon ein Urheberrecht mit drin. Wenn Du aber die Grenzstraßen notierst und dann aus Deinen Gedanken heraus die Grenze zeichnest, würde es möglicherweise wieder anders aussehen. Leider fehlt mir die Zeit, das genau in der Literatur nachzuschlagen … Google doch mal nach “Verblassen” und “Urheberrecht” - da gibt es ein paar interessante Urteile.
Alles hier ist natürlich nur hypothetisch - ich bin kein RA o.Ä…
Viele Grüße
Tobias