Aerowest erlaubt alles mit den Bildern zu tun, solange

  1. sie nicht verfälscht gespeichert und/oder verfälscht ausgedruckt werden,
  2. sie nicht in ein GIS eingebunden werden
  3. deren Entzerrung oder Projektion direkt genutzt (Durchpausen analog oder digital)

Die amtlichen Karten dürfen jedoch

  1. zur Klärung von Situationen,
  2. zum Abgleich mit Bestand,
  3. zur Korrektur vom Bestand,
  4. zur Vollständigkeitskorrektur,
  5. zur Planung,
  6. im GIS
    eingesetzt werden.

Was mit den amtlichen Karten ebenfalls urheberrechtlich möglich ist, ist das Freihand abzeichnen. Wenn man im Monitor rechts ein Luftbild (keine Karte) sieht und sich vorstellt, wie das Haus in der OSM-karte aussehen könnte und wie die Lage und Außmaßen wären, entfernt man sich weit genug vom Original.