OSM ist keine kriminelle Vereingung und wir sind hier nicht beim jüngsten Gericht :wink:
Der Staat kann Dich ja auch nicht hinter Gitter bringen, weil Du bei der Umweltverschmutzung teilnimmst.

Nein nein, das ist so gar nicht korrekt - siehe hier:
http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_M%C3%BCnchen_I_-_Datenbankschutz_f%C3%BCr_topografische_Landkarten

Es geht da explizit um Messtischblätter - darum ja auch analoge Datenbank (im Gegensatz zur digitalen Datenbank, wo es Pixel gibt).

Wäre der Datenbankschutz nicht auf analoge Karten übertragbar, wären Katasterpläne nicht geschützt. Katasterpläne dürfen sollen keine Generalisierung (etc.) bzw. kartographische Freiheit haben.

Du darfst den Teil nicht nur nutzen, sondern auch auszugsweise 1:1 übernehmen. Google Dich durch die zahlreichen Urteile zum Datenbankrecht durch. Hintergrund ist, dass die Gegenseite erst einmal die Beweispflicht hat, dass die Entnahme wesentlich war. Du kannst jedoch davon ausgehen, dass die Wesentlichkeit bei einer so großen Datenbank, wie von Google, sich nicht auf eine einzige Stadt beschränkt - außer diese Stadt wurde mit unglaublich hohen Investitionen aktualisiert oder gewartet. Die Erschaffung dieser Information, also die Kartierung vor Ort, fällt nämlich nicht unter diese Investition.

Das bezieht sich aber wieder nur auf die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung.