Du bist erst mal ein freier Mensch. Du kannst nicht für das haften, was andere vielleicht tun. Klingt radikal, aber wir stehen ja nicht (mehr) unter Generalverdacht. Wenn Du nicht organisiert vorgehst (eine Mitgliedschaft in einem OSM-nahen Verein könnte da problematisch sein) hast Du meiner Meinung nach nichts zu befürchten. Sobald ich in einen Stadtplan gucke, entnehme ich automatisch Informationen, wie Straßennamen oder die Lage. Das ist der Sinn eines solchen Planes.

Ja und Nein. Ich denke, Du spielst auf das Stadtplanwerk-Ruhrgebiet-Urteil an. Dies wird nämlich gerne alleinstehend betrachtet. Leider wurde hier vor der Umsetzung der EU.Datenbankrichtline geurteilt, sonst wäre es sicher anders entschieden worden. Der BGH hat etwas später über - wieder nur eine - Topographische Karte entschieden und dieser den Rang als Analoge Datenbank gegeben, da man die Elemente einzeln entnehmen kann => das ist nämlich wichtig. Man kann die Topologie, die Namen, die Lage etc. einzeln abgreifen.

Yep, ich hatte also recht - das Stadtplanwerk-Urteil :wink:
Das bezieht sich aber nur auf die kartographische Leistung, also wirklich die “Kunst” bzw. das Handwerk, wie die Generalisierung und/oder die Klassifizierung und Farbgebung. Würde es heute zu der Verhandlung kommen, wird vielleicht das andere, aktuellere Urteil herangezogen.