Ich habe gestern mal das ALKIS Diff für Hessen zusammengepuzzelt - Dank fast normierter WFS Schnittstelle ist das ja mittlerweilse nicht mehr so das Thema:
Wer da schonmal reingesehen hat muss ggfs im josm cache das GetCapabilities files löschen. Keine Ahnung warum josm DAS dingen aufbewahrt.
Und natürlich sind die daten auch im ZZBuildings/PLBuildings das man die Gebäude direkt als Vektoren übernehmen/updaten kann mit dem entsprechenden Josm Plugin.
Si Ich habe mal ein bisschen zwischen Warburg und Kassel gemapped. Jetzt wo es die Buildings gibt hab ich da nochmal drüber geguckt und einige kleine Dörfer mal durchgesehen.
Nein, bitte jedes mal selbst anhand von Luftbildern prüfen und vorhandene Gebäude anpassen, statt ersetzen. (Ich bin mir nicht sicher, was Du mit “ersetzen” meinst.)
Wenn sich Dinge in der realen Welt ändern, sei mutig und bearbeite die Karte, um die aktuelle Situation widerzuspiegeln. Beachte jedoch, dass OpenStreetMap den Bearbeitungsverlauf eines Elements speichert. Beachte folgendes, um den Verlauf zu erhalten.
Anstatt Objekte wie Gebäude oder Landnutzungsflächen zu löschen und neu zu zeichnen, ist es im Allgemeinen besser, die Geometrie der vorhandenen Objekte zu verändern und so ihre Bearbeitungshistorie beizubehalten,
ALKIS Daten sind meist sehr genau, manchmal aber sehr veraltet, manchmal sind auch die Umrisse sehr genau aber die Lage passt um mehrere Meter nicht. Abgerissene Gebäude bleiben oft über viele Jahre in ALKIS erhalten.
Also niemals einfach übernehmen.
Aalso - Das ALKIS wird von vermessern vor Ort erfasst. D.h. da fährt jemand typischerweise nach der Bauabnahme raus und misst das Gebäude ein.
Moderne Messmethoden sind in der Genauigkeit <5cm - Das ist genauer als alles was du mit Bildern, Luft oder Satbildern erzeugen kannst.
Es gibt nur so kleinere Probleme mit Altbeständen.
Es gibt Gebäude die fehlen im ALKIS, Da gibts viele Gründe für, manchmal sind die vergessen worden, manchmal ohne Baugenehmigung gebaut, oder die Benachrichtung von der Baubehörde an die Katasterbehörde hat nicht geklappt.
Dasselbe kann natürlich passieren wenn einfach mal ein Gebäude abgerissen und durch ein neues ersetzt wird. Normalerweise wenn das mit Abrissgenehmigung und Baugenehmigung läuft sollten die daten geupdated werden. Aber wenn du auf dem Land wohnst und 5 Kumpels hast dann ist die Scheune an einem Wochenende weg, und am nächsten doppelt so groß wieder da und niemand fragt nach.
Also je nachdem was du übernimmst, alter des Baubestandes, Lage (Aussenbereich oder Siedlung) muss man halt das Hirn benutzen.
Wenn das Gebäude aber so da ist wie im ALKIS ist das alkis im allgemeinen auf 5cm genau. Manchmal kann man es auch nicht so genau sehen weil natürlich Dachüberstände das Gebäude im Luftbild größer erscheinen lassen etc.
Das ganze schwankt auch noch stark von Katasterbehörde zu Katasterbehörde und Bundesland zu Bundesland.
Ich wohne im Kreis Gütersloh in NRW und die Daten vom Kreis würde ich 1:1 so übernehmen. Das passt was die da machen. Aber man muss in seiner Region da halt ein Gefühl für entwickeln wie gut die daten sind. Es gibt einfach keine Fehlerfreien daten.
Alkis Daten sind sehr hilfreich, aber auch ich sehe es mittlerweile so, das man die Daten dann noch mit dem Luftiild abgleichen muss und dann noch Korrekturen vorzunehmen an den Gebäudeumrissen.
sicher? Ich hätte erwartet dass sie einfach den Lageplan aus dem Bauantrag übernehmen. Heutzutage (bzw. seit über 20 Jahren, details jeweils in der LBO) werden die meisten kleineren Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser im Kenntnisgabeverfahren bzw. Anzeigeverfahren erledigt, d.h. niemand vom Amt geht normalerweise vor Ort, vielmehr bestätigt der Planersteller dass alles baurechtlich ok ist.
“Ersetzen” war definitiv das falsche Wort, da ich es eigentlich ähnlich wie von dir und anderen Nutzern im Thread beschrieben durchführen wollte. Verzeihung, dass ich nicht genauer war.
@dieterdreist: Es besteht die Pflicht, neu errichtete oder geänderte Gebäude auf Kosten des Eigentümers einzumessen: $16 VermKatG NRW (gilt für NRW, das wird so oder so ähnlich aber auch auf alle anderen Bundesländer zutreffen).
ja, wenn man den Vermessungsingenieur zum Amt rechnet (der ist “öffentlich bestellt”, d.h. ein Freiberufler der hoheitliche Aufgaben wahrnimmt), die Maße aus dem Bauantrag darfst du allerdings nicht überschreiten (oder unterschreiten, wenn du das vorhast muss es als Änderung ebenfalls genehmigt werden)