Also zum Vorgehen wuerde ich jetzt nicht in Hektik verfallen.
Es liegt auf der Hand, dass das Copyright verletzt wurde und immer noch verletzt ist.
Unsere Bereitschaft, fuer Abhilfe zu sorgen ist auch eine Verhandlungsposition. Der Import wurde durch ein falschen Verstaendnis des Copyrights vorgenommen.
Wir sind als Organisation dafuer verantwortlich. Punkt.
Wir sind dafuer verantwortlich, dass hier nachgebessert wird.
Soweit die rechtliche Situation. Eine Abmahnung waere moeglich, ist aber nur im direkten Auftrag des Kantons rechtens. (d.h. nicht irgendwer darf abmahnen, sondern der vom Kanton beauftragte Anwalt, und NUR der)
Ich bin kein Experte fuer das Schweizer Recht, doch aehnelt es sehr dem Deutschen.
OK, soweit rechtlich.
Aber es gibt auch noch die Moeglichkeit fuer einen Dialog mit den Verantwortlichen beim Kanton.
Ohne deren Einflussnahme wuerde ich noch keinen Aktionismus an den Tag legen.
Was wir machen muessen ist, die importierten Daten zu markieren und dafuer zu sorgen, dass wir sie zuverlaessig innerhalb kurzer Frist entfernen koennen.
Eine Anfrage beim Kanton wuerde ich ohne Hinweis auf den Fehler machen. Allerdings wird sich recht bald ergeben, dass wir in einer Bringschuld stecken.
Im Fall einer ablehnenden Haltung ist dann der Weg klar: Daten loeschen, ohne Wiederkehr.
Damit zeigen wir den Willen zur Zusammenarbeit, halten den Kanton ‘schadlos’ bzw. tun alles menschenmoegliche dafuer, den ‘Schaden’ zu minimieren.
Im Streitfall ist auch das ein wichtiges Argument.
Und lasst es mich nochmal betonen: wo kein Klaeger ist, da ist auch kein Richter.
Auch beim Kanton sitzen keine Unmenschen.