“Allee bis zum Ende fahren und Sie sind angekommen!” würde ich als Genehmigung des Privatstraßenbesitzers interpretieren, seine Appartements fahrend zu erreichen über diesen Weg.

Es gibt öfters den Fall, dass Gebäude der Str. X nur über Umwege erreicht werden können und dass dann “X 4711 ->” irgendwo steht. Das macht den Namen dieses Weges aber nicht zu “X 4711”, denn dann könnte man gleich “X” dranschreiben, also vermutlich Küte bis zum Ende und Küterbrokweg erst ab irgendwo auf dem Gut …
Wenn’s kein Schild vor Ort gibt, das den genauen Wechsel angibt, wäre das ein Grund, mal ganz heimlich in einer amtlichen Karte zu pickeln … :roll_eyes: