Galbinus
(Galbinus)
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Ich neige aber aktuell zu folgender Handhabung:
Das erste, breite Stück der Zufahrtsstraße wieder zum highway=residential hochzustufen und mit access=private zu versehen vehicle=no, was ich jetzt eingetragen habe, würde ich wieder entfernen. (Wer in diese Straße einbiegen will, muss selber entscheiden, ob das Schild 250 für ihn gilt oder nicht, also ob der Zusatz “Privatweg” wie ein “Anlieger frei” zu werten ist. (Ich selber würde das Schild übrigens ignorieren, wenn ich z.B. zu den Bewohnern von Haus Küte Nr 1 will und würde dort reinfahren und direkt vor deren Haus parken. Ebenso würde ich das Schild ignorieren, wenn ich mich in eine Ferienwohnung des Gutshofs einmieten würde.)
Dann denke ich daran, diesem Stück wieder mit name=Küte zu versehen
Den weiterführenden schmaleren Teil des Zufahrtswegs würde ich dann wie derzeitig als highway=service belassen, allerdings mit dem gleichen access wie das erste Stück.
Mit dem Name bin ich mir noch nicht ganz einige. “Küterbrokweg 20” ist zwar das, was auf dem Schild steht, in mir sträubt es sich aber, deswegen “name=Küterbrokweg 20” einzutragen. Vielleicht doch eher nur “Küterbrokweg” oder den Namen ganz weglassen? Man könnte es ja auch so interpretieren, dass der offizielle Küterbrokweg aus der anderen Richtung kommend lediglich bis zum Gutshof führt und dieses Straßenschild nur ein Hinweis ist, dass der Weg “Küte” auch zum Haus “Küterbrokweg 20” führt. Wo dann aber “Küte” aufhört und “Küterbrokweg” anfängt, ist nicht eindeutig erkennbar, d.h. auch nicht, ob das Stück zwischen “Küte” und Gutshof überhaupt einen Namen hat. Zumal es ja ganz klar als Privatweg gekennzeichnet ist und der Gutshof von der anderen Seite über den öffentlich freigegeben Küterbrokweg erreichbar ist.