Auf Privatgrundstücken-/wegen gilt erst mal sehrwohl die StVO, wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist, da also keine offensichtlich Abtrennung wie Zaun und Tor steht.

Wenn da aber wirklich ein Z250 mit Zusatzschild “privat” steht, denke ich, dass das gesamte Schild von privat aufgestellt wurde, und damit nich im wörtlichen Sinne der StVO zu betrachten ist. Wenn es sich um einen Privatweg handelt, für den es kein öffentliches Wegerecht o. ä. gibt, darf der Besitzer natürlich den Zugang versperren, wie immer er das machen möchte. Sollte dies der Fall hier sein, wüde ich vehicle=private taggen. Ein Router darf das dann behandeln, wie er es angemessen findet, wenn das Ziel oder der Start dort liegt.