Access-Regelung: bicycle:BMX=no?

Hallo,

ich bin heute auf folgendes Schild gestossen:

http://www.maroufi.net/OSM-Fotos/DSC00161.jpg
Das ist der Weg dazu:
http://www.maroufi.net/OSM-Fotos/DSC00163.jpg
In OSM eingetragen so:
http://www.openstreetmap.org/?mlat=47.83148&mlon=11.73363#map=17/47.83148/11.73363

Derzeit ist der Weg als bicycle=yes eingetragen. Ich halte das aufgrund des Schildes für fragwürdig. Primär ist es ein Fußweg. Aber das Schild verbietet auch nicht generell die Nutzung mit dem Fahrrad. Wie sollte man da den access taggen?

Schöne Grüße
unixasket

Moin,

ich würde durchaus bicycle=no taggen.

Es ist ja ziemlich offensichtlich, dass da wohl mal BMX-Fahrer aufgefallen sind.
Auf die Idee, das da jemand mit einem “normalen” Fahrrad längs fahren würde, sind die Schildaufsteller vermutlich gar nicht erst gekommen.
Aber von der (Ein-)Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer oder auf den Waldboden ist es eigentlich ziemlich egal, ob da nun ein BMX oder sonstiges Fahrrad fährt.

Und wenn der Weg für normale Fahrräder geeignet wäre, wären wahrscheinlich gar nicht erst BMX-Fahrer aufgefallen - dann wäre der Weg für die doch uninteressant. :wink:

Aber sicherlich werden das andere Outdoor-Spezies anders sehen.

Gruß
Georg

Bei mir in der Gegend wurde ein ähnlicher Pfad wg. der BaWü-Wald-Regelung (unter 2m) mit bicycle=dismount getaggt.

Wenn das Schild vom Besitzer stammt (ich meine hier war mal ein sehr ähnlicher Faden mit dem Einwand “könnte ja jeder kommen und Schilder in den Wald hängen”), dann vermute ich, dass er den Unterschied zw. BMX und Mountainbike nicht kennt.

Ich nehme an, der Besitzer möchte es untersagen, auf diesem Weg mit Volldampf downhill zu donnern. Und das wirkt auf andere Verkehrsteilnehmer oder auf den Waldboden tatsächlich ganz anders als vorsichtige Radfahrer in jedweder Richtung.

–ks

Wer ist denn der Eigentümer?
Ist der Zettel ausreichend, oder muss da ein Absperrung hin, um dies durchzusetzen?

Da man da mit einem “normalen” Fahrrad fahren darf, ist bicycle=no auf jeden Fall falsch. ein bicycle:BMX würde ich auch nicht nehmen. Vielleicht eher irgendwas mit maxspeed=* :smiley:

Na ja, aber wie oben schon angedeutet: wer sagt das man das nicht darf? Und mit welchem Recht? Das Schild sieht alles andere als “offiziell” aus und könnte wirklich von jedem aufgehängt worden sein. Ob das gewollte Verbot nun also wirklich auch ein vor Gericht durchsetzbares Recht ist, wer von uns will das entscheiden? Ich würde da mal schauen, ob es nicht irgendwas mit “ungewollt/unwanted” gibt oder möglich wäre (zumindest einer Person scheint das BMX-fahren ja ein Dorn im Auge)!?

Man müsste den Weg genauer kennen, um Ja oder Nein zu setzen. Wenn der Weg >geeignet< (also ein WaldWEG ist) ist, dann darf man dort fahrradfahren - egal was der Eigentümer meint.
Zumindest habe ich nach bayerischer Verfassung ein Recht dazu.

Siehe http://bayrvr.de/2015/08/19/bayvgh-radfahren-auf-waldwegen-grundsaetzlich-erlaubt/

Teilzitat:
“Das Radfahren in freier Natur sei von der Bayerischen Verfassung geschützt, soweit es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken diene und soweit die Radfahrer mit Natur und Landschaft pfleglich umgingen. Dies gelte jedenfalls bei Benutzung von Fahrrädern ohne Elektromotor.”

Unser access und sonstigen Regeln für Fahrräder sind da leider zu unspezifisch, weil manche können/dürfen/wollen und Rennrad/Kinderfahrrad/BMX etc. alles damit abbilden wollen. Selbst eine erlaubte BMX-Strecke “Downhill” wird der geneigte Radfahrer freiwillig nur als oneway nutzen :wink:
Zugegebenermaßen habe ich access=no auch schon mal missbraucht (Ja, steinigt mich!), weil ich nicht glaube, dass ein vernunftbegabter Radfahrer über eine Straße mit einer derzeitigen Verkehrsbelastung von 120.000 Kfz geschickt werden möchte. Habe dort auch noch nie einen Radfahrer gesehen (innerörtliche Straße ohne explizites Verbotsschild).

Trotzdem ist das access=no falsch.

Ich habe es jetzt mal auf bicycle=no geändert, da dies vielleicht doch die Situation am besten beschreibt, auch wenn das Schild nicht offiziell ist.

Schöne Grüße
unixasket

Aber das Schild verbietet das Radfahren nicht! bicycle=no ist falsch.

OT. Betrifft nicht den Weg in Post #1:

Leugne ich ja gar nicht:

Ich werde bei Gelegenheit bei der Stadtverwaltung anregen dort ein Verbotsschild aufzustellen, damit OSM wieder stimmt :wink: