Galbinus
(Galbinus)
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Diese Diskussionen gab es bereits öfter und letztlich kam meines Wissens jedesmal dabei heraus, dass es auf die hauptsächliche Nutzung des Weges ankommt und nicht auf die tatsächliche Breite des Weges. Ein Friedhofsweg ist nunmal ein Fußweg. Radfahren und Autoverkehr sind dort nicht zulässig. Dass die Friedhofsgärtner diesen aus Servicegründen auch befahren und diese Wege teilweise mehrere Meter breit sind, ist dabei nebensächlich.
Es ist manches bei OSM halt nach und nach entstanden und nicht hinter allem steht ein durchgängig schlüssiges Konzept. Aber ein solches wird es auch nie geben können, dazu ist die Welt einfach zu vielfältig und zu widersprüchlich.
Daher wird es im Einzelfall immer ein Abwägen geben müssen, ob man einen Weg eher als Fußweg, als Feldweg oder als Zufahrtsweg einzeichnet.