Access für Zufahrtswege zu Windenergieanlagen

Es geht um Frage welche access-Werte wir für Wege eintragen, die über die Äcker von Landwirten zu Windenergieanlagen gebaut wurden. Zu dem Thema bin ich erneut durch die Kommentare in diesem Changeset gekommen. Vorher gab es schon eine Note ,in der über dieses Thema diskutiert wurde.

Es gibt für die Wege 3 Möglichkeiten:

  1. Am Weg stehen Access-regelnde Schilder → das tragen wir ein
  2. Das stehen keine Schilder und das hat jemand überprüft. Was tragen wir ein? Nichts, da steht ja kein Schild? Oder vielleicht gar access=private , der Weg verläuft ja wahrscheinlich über Privatbesitz?Wie markiert man die Tatsache der Überprüfung?
  3. Die Wege wurden nach Luftbildern erfasst. Keiner weiß ob da Schilder stehen oder nicht.In dem Changeset wird trotzdem access=private eingetragen,was im Kommentar abgelehnt wird.

Die Frage ist: Was ist der Default access-Wert für solche Wege wenn wir in wie in den Fällen 2&3 nichts genaues wissen?

Wir tragen das ein was da steht. Kein Schild kein access. Alles andere wäre ja “Fiktionales mappen”. Wir raten uns ein paar access tags dabei. Und ohne eine Einfriedung oder eine deutliche Willenserklärung des Eigentümers durch z.b. Zaun, Tor, Schilder, darf erstmal betreten werden.

https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/59.html

Bundesnaturschutzgesetz §59 - Betreten der freien Landschaft

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

Flo

(Gerade in Bezug auf #3): Ein fehlender access-Wert kann so schlimm nicht sein. Gibt ja nicht umsonst das Sprichwort “it’s better to ask forgiveness than permission”.

Ach ja - Weil du es erwähnst und ich da so explizit nicht drauf eingegangen bin.

Privatbesitz ist hier irrelevant. Auch das betreten von Privatbesitz ist erlaubt solange es nicht eine deutlich Willenserklärung gibt. So muss ich als Besitzer eines Waldgrundstückes es auch dulden das auf meinem Grund mitten im Wald gejagt wird - Wenn ich das nicht mehr will muss ich einen Zaun drum machen.

Flo

Ich habe noch nie an einem solchen Weg ein Verbotsschild gesehen, und in meiner Gegend gibt es locker 50 WKA. Ich trage die Wege, die an der WKA enden, als hw=service ein, evtl. noch surface=*.

Die Begründung für access=private im oben erwähnten Changeset an Wegen ohne Verbotsschild:
“Ich war vor Ort. Und ich habe mich sogar mit einem der betroffenen Landwirte unterhalten. Rein zufällig bin ich mit ihm zur Schule gegangen. Es sind private Zuwege zu privaten Windkraftanlagen auf privaten Feldern. Nur weil an einem Acker nichts dran steht, darf man nicht gleich drauf latschen. Wie kartoffelig muss man bitte sein, um privates Eigentum nur zu achten, wenn explizit ein Schild dran steht? An einigen stehen sogar Schilder, weil es Hornochsen gibt, welche nicht begreifen wollen, dass sie dort ihre Hunde nicht auszuführen haben. Soll ich Jetzt auch noch eben im Dieksanderkoog anrufen und mir schriftlich geben lassen, dass es Privatwege sind?”

Ich nehme doch niemandem etwas weg oder schade irgendwem, wenn ich mit dem Rad diesen Weg benutze. Die WKA selbst wird sich wohl kaum beschweren. Es gibt allerdings einige Anlagen, die laut Beschilderung kameraüberwacht sind. Bin mir nicht sicher, ob das aus Angst vor Vandalismus ist oder ob es da was zu klauen gibt.

Etwas abseits vom Thema aber trotzdem nicht unwichtig: Warum wird eigentlich der “Kontrahent” der Diskussion im Änderungssatz nicht darauf hin gewiesen, wenn die Problematik ins Forum verlagert wird? (auch wenn die Wortwahl

nicht gerade dazu animiert) :frowning:

… ich habe es einmal getan.

Und zum Thema: kein Schild, Schlagbaum oder ähnliche offensichtliche Zugangsbeschränkung bedeutet für mich auch kein “access”-Wert, sonst müsste ich ja an jedem Weg erst einmal den Eigentümer über das Katasteramt erfragen und dann mit dem Eigentümer reden, wie er das gerade sieht!

VG Uwe

Moin zusammen,

interessanter Teilaspekt. Wenn so eine Zufahrt von einem klassischen “track” abzweigt, dann sorgt eine Erfassung der Zufahrt als “service” dafür, dass die Zufahrt in den üblichen Karten deutlich präsenter dargestellt wird. Ich weiss, wir taggen nicht für den Renderer, fühlt sich trotzdem nicht gut an …

Gruss Christian

Der Weg wird doch nur von Wartungspersonal bzw. beim Aufbau der Anlage benutzt, ist also klar kein hw=track. Bei den Wegen, die zum Erreichen der Äcker/Wiesen etc. gebraucht werden ist dann eher hw=track angebracht. Wie das gerendert wird, ist mir wurscht.

Also ich habe hier in meiner Gegend auch einiges an Windkraftanlagen. Hauptzuwegungen sind bestehende Wald-und Feldwege, nebst neuen Stichwegen. Beschilderungen kann Zeichen 250 oder 260 sein, nicht muß. Es kann, nicht muß, alternativ auch das lustige grüne Waldwegsperrschild sein.
Für mich sind das auch primär weiterhin tracks, es sei denn durch den Wegeausbau ergäbe sich eine völlig neue Situation.

Wenn solche Schilder real vor Ort da sind, kann man entsprechendes access erfassen, sonst bin ich pauschal dagegen. Es ist hier immer und stets eine Sache, wie es lokal vor Ort aussieht. …und die hier von Fischkopp0815 zitierte Aussage des Erfassers zum Acker ist hahnebüchener Unsinn… (Stichwort Vergleich Äpfel mit Birnen)

Kurz:

+1

nüscht weiter.

Sven

Ob man die Zuwege zu diesen Anlagen jetzt als “track” oder “service” taggt, hängt für mich davon ab, ob es ein ausschließlich als Zufahrt hergestellter Weg ist oder ob er gleichzeitig für landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Ist es ausschließlich eine Zufahrt zur Anlage, verstehe ich das als highway=service + service=driveway (egal wie es gerendert wird).

Was den Zugang angeht, gilt, wenn kein explizites Verbotsschild am Weg aufgestellt wurde:

Die unhöflichen Antworten des zitierten Erfassers können nicht darüber hinwegtäuschen, dass er vom Sachverhalt keine Ahnung hat. Vielleicht deswegen der rüde Umgangston.

Ob es nun als “track” oder “service” getaggt wird scheint mir dann wohl auch so eine Sache zu sein die je nach vorgehen in der Mapping Region unterschidlich ist.

Hier in Schleswig Holstein sind fast alle WKA zufahrten als “highway=track” erfasst.

Diese Wege werden zwar zum Bau der WKA erstellt aber die gehören weiterhin dem Landbesitzer. Die WKA Betreiber hat diese Flächen nur gepachtet um dort hin zu kommen aber der Eigentümer kann sie nach Belieben Nutzen (normal als besseren Weg zu den Landwirtschaftlichen Flächen) und der ist es dann auch der dort ein Verbot zum betreten aufstellen kann.

Die Wege befinden sich zwar wie schon richtig angemerkt wurde auf privaten Landwirtschaftlichen Flächen aber wenn vor Ort kein Schild steht wird auch kein “access” erfasst.

Mir sind schon solche Zufahrten begegnet, an denen eine Beschilderung stand, die ich dann auch entsprechend eingetragen ist.

Stehen dort keine Schilder, lasse ich den Access-Wert offen. Dann gilt auch - egal ob Privatweg oder nicht - dass allgemeine Betretungsrecht der freien Landschaft. Sehr viele Feldwege sind in privatem Besitz. Selbst wenn der Besitzer nicht möchte, dass man dort zur Erholung entlangspaziert, darf der Besitzer diese Benutzung nicht ohne Weiteres verbieten. Bei umzäunten Grundstücken oder Wohngrundstücken ist das anders.

Ein pauschales access=private an Zufahrtswegen zu Windernergieanlagen ist daher falsch.

Doch, das darf er, es sei denn, der Weg ist öffentlich gewidmet. Dann muss er es aber ensprechend kennzeichnen und nur mit ensprechender Kennzeichnung findet dieses “access” m.E. auch einen Einzug in OSM.

Hinweis: service=driveway heißt nicht wortwörtlich “Fahrweg”, sondern service=driveway sind reine Grundstückseinfahrten mit null öffentlicher Verkehrsbedeutung …

… und werden genau deshalb nur in den obersten Zoomleveln überhaupt gerendert - weil sie für alle, die da nicht wohnen, vollkommen uninteressant sind. Heißt im Umkehrschluss: Sobald irgendeine nicht rein private Bedeutung vorliegt, und sei es ein abzweigender Fußweg, macht ein service=driveway das Ding kleiner als es ist.

Nur um das noch mal klar zu trennen: Es gibt Straßen bzw. Feld-/Waldwege, von denen ein Weg abzweigt, der an einer WKA auf einem Acker oder einer Wiese endet. Dieses letzte Stück erfasse ich als hw=service, und weil da normalerweise eine größere Fläche unbearbeitet bleibt, setze ich auf den letzten Punkt ein hw=turning_circle. Ein service=driveway ist da aus meiner Sicht gar nicht so falsch, der Wer dient ja ausschliesslich der Zufahrt zur WKA, die eben typischerweise auf privatem Gelände ist und keinerlei sonstige Verkehrsbedeutung hat.
Die Bedeutung der zuvor genannten Straßen bzw. Feld-/Waldwege ändert sich dadurch aus meiner Sicht nicht.

Wenn das so ist, ist das natürlich richtig. Ich habe nur schon kilometerlange service=driveway gesehen, von denen noch dutzende Tracks und Fußwege abzweigten. Das ist nicht nur renderingtechnisch doof, weil die unterhalb Zoomlevel 17 in der Luft hängen, sondern auch inhaltlich falsch. Deshalb mein Einwurf :slight_smile:

Hallo,

Das BNatschG wird durch Landesgesetze, die meist Landesnaturschutzgesetz o.ä. heißen, ergänzt. Das LNatschG in Schleswig-Holstein legt klar fest, dass ein Betretungsrecht für Wege in der freien Landschaft besteht:

§ 32 LNatschG regelt den Gemeingebrauch am Meeresstrand, was hier nicht relevant ist.

Das heißt, die Zufahrtswege zu den Windkraftanlagen dürfen betreten und mit Fahrrädern befahren werden. Wie auch in fast allen anderen Bundesländern gilt, dass jeder nicht explizit gesperrte oder von einer Schutzgebietsverordung umfasste Wirtschaftsweg von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden benutzt werden darf. Dass der Eigentümer nicht die Gemeinde und der Weg nicht öffentlich gewidmet ist, ist außerhalb der bebauten Bereiche fast immer unerheblich. Leider gibt es hierzu weit verbreitete Wissenslücken.

Viele Grüße

Michael

Darf ich hier eine Frage einschieben, die auf einer Aussage in https://www.openstreetmap.org/changeset/123187340 (gleiche Diskutanten) basiert und wo es auch um Wege und access-Rechte geht?

In Kommentar #5 schreibt chkr

Seit wann? Das würde bedeuten, dass z.B. kein Parkplatz mehr für die Öffentlichkeit erreichbar ist.