Ableiten von allen Orten und zugehörigen Ortsteilen direkt aus .osm

Was sind denn das für krude Dinger?


Lübben (Spreewald);Halensee;10711
Lübben (Spreewald);Halensee;15907
Lübben (Spreewald);Wannsee;10557
Lübben (Spreewald);Wannsee;15907

Halensee und Wannsee hat mit Lübben nun wirklich nüscht zu tun…

zu is_in…

Meiner Ansicht nach nicht ist is_in nicht wartbar… ein kurzer Blick mit Overpass… vieles nicht auswertbar… Bei den überwiegenden Orten (ab AL7 und AL8) sind in Südbrandenburg Ortsteile (AL9 und AL10) vorhanden… is_in pflege ich nicht. u.a. zu Placenodes und zu is_in gab es vor Jahren schon mal eine Disskussion hier im Forum.

Sven

Zur Verwendung von “benamten Residentials” hab ich hier im Thread ja schon meine Meinung geäussert: damit werden definitiv nie alle Adressen der Ortsteile abgedeckt, da es auch ausserhalb der Residentials postalische Adressen gibt. Die Auswertung von Place-Nodes halte ich für genau so kritisch, da der Bereich undefiniert ist, den ein place-Node abdeckt. Und über die uralten is_in-Tags will ich mich garnicht erst aufregen :wink:

Als Workaround habe ich schon öfters vorgeschlagen, die Ortsteilgrenzen grob zu schätzen und als Admin-Boundaries (AL9/AL10) in OSM einzutragen. Gerade im ländlichen Gebiet ist das relativ einfach, da die Grenzen ja oft auf freier Flur zwischen den Ortskernen liegen. Und wenn man das mit relativ langen, schnurgeraden Ways macht, erkennt auch der Ortsfremde, dass diese nur geschätzt sind. Ein Kommentar an der Rel ist natürlich auch hilfreich.

Alle krampfhaften Versuche aus unvollständigen, ungenauen Daten die Situation abzuschätzen, halte ich für verschwendete Zeit. Diese hätte man lieber in die Verbesserung der Daten stecken sollen.

Gruss
walter

So, hatte in letzten Posts Parsingfehler, deshalb ging alles etwas durcheinander.
Editgrund: Muss mich nochmal in die OSM Lizenz einlesen,da ich mir nicht sicher bin ob ich meine Ergebnisse hier überhaupt posten darf…

Full Ack.

Ich stelle mir Relationen vom type=place vor. Diese nutzen die boundary-Ways, oder erstellen solche AL9/AL10 usw. neu, und sind definiert als “bebautes Gebiet innerhalb der Grenzen”.

Mmmh, bin nicht schlauer wegen der Lizenz.
Wenn ich soetwas sehe http://www.openstreetmap.org/changeset/26265696?way_page=2
dann vermute ich, die VG250 Nutzung ist erlaubt.
Darf ich denn Eurer Meinung nach hier eine village, suburb, hamlet Liste eines Bundeslandes ausgeben, wo ich die
Nodes den AGS Regionen zugeordnet habe? (ob das postalisch korrekt ist steht noch auf anderem Blatt, außerdem
bekommt man dann auch Bauernhöfe etc ausgegeben wie z.B. Gut Mönkhof in Lübeck etc, die ganz eindeutig zum Ort gehören und kein Ortsteil sind.)
Strenggenommen vermutlich nicht, denn dann müsste man die Daten ja der OSM Lizenz unterstellen, was natürlich nicht geht, weil
ich natürlich nicht der Eigentümer bin.

snip

Die Nutzung der Geometrie ist natürlich nicht erlaubt (Ausnahme siehe unten) und was den meisten Nicht-Kartenkundigen vermutlich geläufig ist: die VG250 ist sehr sehr sehr stark generalisiert. Die Grenzen sind dort an der Position, wo sie auf der Kartendarstellung 1:250.000 zu finden sind!

Nehmen wir an, die Grenze der Körperschaft läuft unter einer Bundesstraße an einem Gewässergraben her, dann verträgt die Dicke der kartographischen Darstellung der Bundesstraße natürlich die Grenze! 1 cm auf der Karten entsprechen hierbei 2500 Metern in der Realität.

Selbst wenn wir die Geometrien der VG250 für OpenStreetMap nutzen dürften, würde sie nichts bringen, weil sie nicht zu unseren nahezu ungeneralisierten Basisdaten passt. ABER: Es gibt ja diese Bestimmung “Facts are free” (weiterlesen!). Wenn man also eine TK250 in Verbindung mit der VG250 nimmt, kann man Informationen daraus ableiten. Denn da sieht man, dass die verdrängte Gemeindegrenze UNTERHALB der Bundesstraße langführt, wäre das eine Information von uns, dass die Grenze wohl direkt unterhalb der Straße und nicht darauf verläuft. ABER der EuGH hat vor kurzem Datenbankschutz auf Topographische Karten verhängt. Selbst wenn die Fakten frei sind, dürfen wir diese nicht mehr in großen Mengen (Gesetz sieht hier u.a. den Investitionsschutz) ohne Genehmigung rausziehen.