Ab wann Routen (teilweise) löschen oder gar nicht eintragen

Ich fahre momentan ein paar Südhessenrouten ab. Die Qualität der Beschilderung und Beschilderungstechnik wechselt an den kommunalen Grenzen. Jetzt hatte ich, dass auf 20 Kilometer ca. 20 Wegweiser falsch mit Einschubplaketten beschildert oder nicht damit beschildert waren.

Es gibt eine Karte des Kreises Groß-Gerau, und trotz der war ich wegen des Alters der Karte mir unsicher, ob ich den richtigen Routenverlauf herausgefunden habe.
Aus den Umständen, die ich vorgefunden habe, erkläre ich mir, dass seit fast acht Jahren Teilstücke der Route in OSM nicht eingetragen sind und eine große Umlegung der Route seit sieben Jahren nicht getaggt worden ist, sondern der alte Routenverlauf in OSM steht.

An diesem Fallbeispiel will ich mein Problem schildern. Wenn ich nicht Informationsmaterial hätte, von dem ich nicht abschreiben darf, würde ich Teilstücke der Routen nicht finden, weil die Beschilderung fehlt, falsch ist usw.

Letztendlich kann ich mir durch die Zusatzinfos meist etwas zusammenreimen, und finde dann wieder einen Wegweiser.

Als Beispiel, hier soll ich nach rechts und geradeaus fahren. (Grüne Quadrate mit weißer 8.)

Der nächste Wegweiser war falsch mit Einschubplaketten bestückt. Einige Meter weiter waren an einem Wegweiser noch die Einschubplaketten des alten Routenverlaufes. Dann fehlten die drei Folgewegweiser - also auch die Pfosten -, die nach Angeben des Kreises Groß-Gerau eigentlich da stehen müssten.

Was macht man mit so etwas?

wenn die Beschilderung inkonsistent ist kannst Du das bei der Gemeinde melden und hoffen dass sie es fixen. Parallel können sie dir vielleicht auch erklären, wo die Route langgehen soll.

1 Like

Unter anderem diese Probleme haben mich letztlich überzeugt, auch die Wegweiser und Marker im Detail zu erfassen. Wie so oft: Je genauer man hinschaut, umso mehr Ostereier findet man da.
Die Eintragungen nutze ich dann, um die Probleme zu melden. Leider ist das Mappen der Schilder aber extrem fehleranfällig. Ich habe meine Daten zu manchen Schilder schon fünfmal korrekturgelesen und wirklich jedesmal was zu verbessern gehabt :frowning:

Im konkreten Fall habe ich der Fahrradbeauftragten des Kreises eine Exceltabelle mit Links zu den Stellen geschickt und verlinkt zu meinen Audionotizen. Die Reaktion war, dass man mir eine Karte mit Wegweisernnummern zugeschickt hat, ich möge doch die entsprechenden Wegweiser heraussuchen.

Durch die obige Bitte an mich habe ich das Material, dass ich abschreiben könnte, aber vermutlich nicht dürfte. Aber das ist die Frage, ist es sinnvoll Routen einzutragen, bei denen ich die Behörden nach dem Verlauf fragen muss.

Z.B. der obige Wegweiser steht seit 2017 falsch da, trotz jährlicher Kontrollen. Meine anderen Fehler waren dem Kreis auch neu, obwohl man die Strecke vor zwei Monaten kontrolliert habe. Denen ist zwei Jahre trotz Kontrolle nicht aufgefallen, dass Wegweiser verschwunden sind.

Ich bin im Heidekreis am Jakobsweg dran. Bzw. den habe ich noch auf meiner ToDo-Liste. Hier gibt es auch noch etliche alte Wegmarkierungen von alten Wegführungen. Den Landkreis habe ich darüber auch informiert. Da stellen die sich aber dumm: “Das kann gar nicht sein! Wir lassen den Wegverlauf zwei mal im Jahr überprüfen!” :frowning: Und da geht es um völlig andere Wegführungen.

In OSM stimmt der Wegverlauf leider nicht mit dem aktuellen Verlauf vom Jakobsweg überein. Immerhin ist der aktuelle Verlauf richtig gekennzeichnet.

Meldung an den Bauträger mache ich grundsätzlich. Die Frage ist aber, was macht man bis der Fehler behoben ist. Da gibt es keine simple Regel. Wenn es sich offensichtlich um einen Fehler handelt, Wegweiser verdreht/falsch montiert oder nur an einem Ende eines Abschnittes der Route vorhanden, erfasse ich die Route trotzdem. Wenn die Wegweisung an beiden Enden fehlt, erfasse ich nicht.

Das wäre doch ein klassischer Ausgangspunkt für eine win-win Situation. Die bekommen von Dir die konkreten Fehler genannt und Du darfst dafür die Daten in OSM verwenden.

| Mammi71
March 15 |

  • | - |

GUFSZ:

Durch die obige Bitte an mich habe ich das Material, dass ich abschreiben könnte, aber vermutlich nicht dürfte.

Das wäre doch ein klassischer Ausgangspunkt für eine win-win Situation. Die bekommen von Dir die konkreten Fehler genannt und Du darfst dafür die Daten in OSM verwenden.


Visit Topic or reply to this email to respond.

You are receiving this because you enabled mailing list mode.

To unsubscribe from these emails, click here.

wir wollen ja keine abstrakten Daten sondern die Routen die vor Ort ausgeschildert sind

1 Like

Das sehe ich klar anders, und zwar als Bürger. 20 Fehler brauchbar aufzubereiten, kostet Zeit. Diese Zeit muss ich aufbringen, weil man die Beschilderung nicht pflegt. Ich würde das als eine win-loose Situation betrachten. Die Behörde gewinnt mit ihrem Schlendrian.

Ich muss aufwendiger dokumentieren, als wenn ich nur die Route für mich dokumentiere.

Ist die Route klar beschildert, die Beschilderung gepflegt, muss ich nicht nachfragen und dann kein Zeitinvest tätigen, damit ich die fehlenden OTG-Daten erhalte.

Ich würde deine Haltung als Ausbeutung von Idealismus bezeichnen.

Im konkreten Fall wollte die Behörde, dass ich die Pfostennummern aus ihren Daten rausuuchen, weil Links dieser Art OpenStreetMap mit meinen Audionotzen zu viel Arbeit waren.

Oder auch sehr beliebt bei der Stadt Frankfurt, ob man nicht noch einmal vorbeifahren könnte, damit kein Mitarbeiter rausmuss.