Auch für die gilt natürlich die on-the-ground-Regel. In OSM sollte das abgebildet sein, was der Nutzer vor Ort vorfindet, und wenn er da eine als B 226 bezeichnete Straße vorfindet, dann sollte er sie auch so in der Karte wiederfinden.

Solche Unterstellungen wirken auch nicht besonders deeskalierend :slight_smile: Wie wäre es mit der Vorstellung, dass die mit Wichtigerem schon so ausgelastet sind und Überstunden schieben, dass für so eine Umbeschilderung momentan gar keine Zeit ist? Oder kein Geld? Schließlich müssen die geänderten Schilder oder Teilschilder erstmal hergestellt werden, und dann montieren sie sich nicht allein, das braucht eine Teilsperrung der Strecke mit den damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen und kostet schon noch den einen oder anderen Tausender.

Die Regel ist im großen und ganzen einfach:
Für Bundesstraßen einschl. Bundesautobahnen ist der Bund zuständig, also letztlich das Bundesverkehrsministerium bzw. seine Einrichtungen.
Für Landesstraßen ist das Bundesland zuständig, also letztlich das Landesverkehrsministerium bzw. seine Einrichtungen.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis zuständig, also die Kreisverwaltung bzw. ihre Einrichtungen.
Für unklassifizierte Straßen ist die Kommune zuständig, hier also die Städte Bochum und Witten bzw. ihre Einrichtungen.

Gibt natürlich Überschneidungen bei innerörtlichen Straßen, aber so im Groben :slight_smile:

–ks