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Moin,
hier mal die gesamten Nutzungsbestimmungen, Fettdruck von mir:
Die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt“ (NSGFmbV) vom 22. September 2017, veröffentlicht auf Seite 3405 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2017 ist zunächst mal eine amtliche Bekanntmachung, die somit Geneinfreiheit genießt. Ein Urheberrechtlicher Anspruch des Bundesanzeiger-Verlages kann sich daher nicht auf den Rohtext, sondern nur auf die satztechnische Gestaltung des PDF-Dokumentes beziehen.
Die von Jan verwendeten 4 Koordinaten der Schutzgebietsgrenze sind als Anlage 1 Bestandteil der Verordnung und somit ebenfalls gemeinfrei. Bei der in der “Bürgerversion” nicht veröffentlichten Übersichtskarte der Anlage 2 handelt es sich wohl um eine kostenpflichtige Zusatzdienstleistung des Bundesanzeigers, aber wir können diese aus den Daten der Anlage 1 und weiteren OSM-Daten selbst erzeugen, siehe https://www.openstreetmap.org/way/528639465
Da es sich um ein Meeresschutzgebiet handelt, müsste allerdings die Landfläche der Insel “ausgestanzt” werden.
Die obigen Ausführungen gelten natürlich auch für die 5 weiteren veröffentlichten Naturschutzgebiete.
Joachim