es gibt 6 neue Naturschutzgebiete die ich aus den Bundesgesetzblättern übernommen habe.
Da in einigen Bereichen Überlagerungen mit Natura2000 Flächen bestehen und das vor Fehmarn direkt über einen Teil der Insel verläuft bitte ich andere Fachkundige hier einmal einen Kontrollblick zu tätigen.
Was mich auch wundert ist das Doggerbank “mitten” in der Nordsee liegt.
Hier die Aufstellungen mit Namen, OSM-Referenz, BGBL
wäre schön, wenn Du die Ausgabe des BGBL angeben könntest - denn die Suchfunktion steht nur Abonnenten zur Verfügung und Deine Abonnenten(?)-Links führen für Nicht-Abonnenten ins Nirwana.
Grüße, Georg
Edit:
PS: Die Doggerbank liegt nunmal mitten in der Nordsee …
Ich lese da:
“Mit der weiteren Nutzung des Bundesgesetzblatt online erkennt der Nutzer an, dass er von diesen Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen hat.
Die elektronische Version des Bundesgesetzblattes genießt generell Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG…
…Eine unveränderte Weiterverwendung entnommener pdf-Dateien im Original, die über den privaten Gebrauch hinausgeht, ist daher nicht statthaft.”
Wie man das aber gegenüber der Papierversion abgrenzen will? Und: Muss man da jetzt Fehler einbauen, damit die Weiterverwendung zulässig ist, da damit “verändert”
Ich habe diese Daten übernommen, weil es doch seit Jahren die Regelungen gibt, das Informationen aus Gesetzestexten und Verordnungen für OSM frei verfügbare Daten sind.
Wenn es an der Datenbank scheitern sollte, dann nehmen wir die Daten wieder raus. Irgendwo wird es wohl noch eine Papierform des Gesetzes geben - wie lange noch.
Ansonsten stellt sich die Frage, wie ein Gebiet wie Donnerbank überhaupt in eine Karte gelangen kann.
Es wird wohl kaum Schilder (Bojen) geben die vor Ort kartiert werden können.
hier mal die gesamten Nutzungsbestimmungen, Fettdruck von mir:
Die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt“ (NSGFmbV) vom 22. September 2017, veröffentlicht auf Seite 3405 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2017 ist zunächst mal eine amtliche Bekanntmachung, die somit Geneinfreiheit genießt. Ein Urheberrechtlicher Anspruch des Bundesanzeiger-Verlages kann sich daher nicht auf den Rohtext, sondern nur auf die satztechnische Gestaltung des PDF-Dokumentes beziehen.
Die von Jan verwendeten 4 Koordinaten der Schutzgebietsgrenze sind als Anlage 1 Bestandteil der Verordnung und somit ebenfalls gemeinfrei. Bei der in der “Bürgerversion” nicht veröffentlichten Übersichtskarte der Anlage 2 handelt es sich wohl um eine kostenpflichtige Zusatzdienstleistung des Bundesanzeigers, aber wir können diese aus den Daten der Anlage 1 und weiteren OSM-Daten selbst erzeugen, siehe https://www.openstreetmap.org/way/528639465
Da es sich um ein Meeresschutzgebiet handelt, müsste allerdings die Landfläche der Insel “ausgestanzt” werden.
Die obigen Ausführungen gelten natürlich auch für die 5 weiteren veröffentlichten Naturschutzgebiete.
Das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt geht nicht quer über die Insel, sondern ist grob deckungsgleich mit dem bereits eingezeichneten FFH Gebiet: https://www.openstreetmap.org/way/178089830
Die 4 Punkte in der Verordnung bilden nämlich kein Rechteck, sondern sind lediglich 4 Referenzpunkte auf der Gebietsgrenze. Die westliche und östliche Grenze wird durch eine gerade Linie gebildet. Die nördliche und südliche Abgrenzung fällt aber laut Verordnung mit den Grenzen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zusammen. Diese schlängelt sich halt so durch den Belt.
Ähnliches gilt für die Doggerbank, wobei die Änderungen nicht so frappierend sein dürften. Bei den anderen Gebieten müsste man noch mal genau die Verordnungen studieren.