6 neue Naturschutzgebiete

Moin!

es gibt 6 neue Naturschutzgebiete die ich aus den Bundesgesetzblättern übernommen habe.

Da in einigen Bereichen Überlagerungen mit Natura2000 Flächen bestehen und das vor Fehmarn direkt über einen Teil der Insel verläuft bitte ich andere Fachkundige hier einmal einen Kontrollblick zu tätigen.

Was mich auch wundert ist das Doggerbank “mitten” in der Nordsee liegt.

Hier die Aufstellungen mit Namen, OSM-Referenz, BGBL

Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht
https://www.openstreetmap.org/way/528637959
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/104CFDDB7813165E3C0EA67E808649E2/bgbl117s3423_75841.pdf

Pommersche Bucht - Rönnebank
https://www.openstreetmap.org/way/528638326
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/104CFDDB7813165E3C0EA67E808649E2/bgbl117s3415_75838.pdf

Kadetrinne
https://www.openstreetmap.org/way/528639309
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/104CFDDB7813165E3C0EA67E808649E2/bgbl117s3410_75845.pdf

Fehmarnbelt
https://www.openstreetmap.org/way/528639465
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/104CFDDB7813165E3C0EA67E808649E2/bgbl117s3405_75843.pdf

Doggerbank
https://www.openstreetmap.org/way/528639593
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/104CFDDB7813165E3C0EA67E808649E2/bgbl117s3400_75840.pdf

Borkum Riffgrund
https://www.openstreetmap.org/way/528639633
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/104CFDDB7813165E3C0EA67E808649E2/bgbl117s3395_75839.pdf

Gruß Jan

Hallo Jan,

wäre schön, wenn Du die Ausgabe des BGBL angeben könntest - denn die Suchfunktion steht nur Abonnenten zur Verfügung und Deine Abonnenten(?)-Links führen für Nicht-Abonnenten ins Nirwana.

Grüße, Georg

Edit:
PS: Die Doggerbank liegt nunmal mitten in der Nordsee …

Moin!

ich hatte nur diesen Link bekommen https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2017_63_inhaltsverz%27%5D__1506497599171 und mich von dort auf die Artikel weitergeblättert.

Ich hoffe dieser ist für Euch nutzbar.

Doggerbank - ich dachte dort haben wir nichts mehr zu “sagen”.

Gruß Jan

Ich lese da:
“Mit der wei­te­ren Nut­zung des Bun­des­ge­setz­blatt on­line er­kennt der Nut­zer an, dass er von die­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen Kennt­nis ge­nom­men hat.
Die elek­tro­ni­sche Ver­si­on des Bun­des­ge­setz­blat­tes ge­nießt ge­ne­rell Da­ten­bank­schutz nach §§ 87a ff UrhG…
…Ei­ne un­ver­än­der­te Wei­ter­ver­wen­dung ent­nom­men­er pdf-Da­tei­en im Ori­gi­nal, die über den pri­va­ten Ge­brauch hi­naus­geht, ist da­her nicht statt­haft.”

Wie man das aber gegenüber der Papierversion abgrenzen will? Und: Muss man da jetzt Fehler einbauen, damit die Weiterverwendung zulässig ist, da damit “verändert” :wink:

Ich habe diese Daten übernommen, weil es doch seit Jahren die Regelungen gibt, das Informationen aus Gesetzestexten und Verordnungen für OSM frei verfügbare Daten sind.

Wenn es an der Datenbank scheitern sollte, dann nehmen wir die Daten wieder raus. Irgendwo wird es wohl noch eine Papierform des Gesetzes geben - wie lange noch.

Ansonsten stellt sich die Frage, wie ein Gebiet wie Donnerbank überhaupt in eine Karte gelangen kann.

Es wird wohl kaum Schilder (Bojen) geben die vor Ort kartiert werden können.

Gruß Jan

Moin,

hier mal die gesamten Nutzungsbestimmungen, Fettdruck von mir:

Die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt“ (NSGFmbV) vom 22. September 2017, veröffentlicht auf Seite 3405 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2017 ist zunächst mal eine amtliche Bekanntmachung, die somit Geneinfreiheit genießt. Ein Urheberrechtlicher Anspruch des Bundesanzeiger-Verlages kann sich daher nicht auf den Rohtext, sondern nur auf die satztechnische Gestaltung des PDF-Dokumentes beziehen.

Die von Jan verwendeten 4 Koordinaten der Schutzgebietsgrenze sind als Anlage 1 Bestandteil der Verordnung und somit ebenfalls gemeinfrei. Bei der in der “Bürgerversion” nicht veröffentlichten Übersichtskarte der Anlage 2 handelt es sich wohl um eine kostenpflichtige Zusatzdienstleistung des Bundesanzeigers, aber wir können diese aus den Daten der Anlage 1 und weiteren OSM-Daten selbst erzeugen, siehe https://www.openstreetmap.org/way/528639465

Da es sich um ein Meeresschutzgebiet handelt, müsste allerdings die Landfläche der Insel “ausgestanzt” werden.

Die obigen Ausführungen gelten natürlich auch für die 5 weiteren veröffentlichten Naturschutzgebiete.

Joachim

Danke für die ausführliche Info.

Gruß Jan

Das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt geht nicht quer über die Insel, sondern ist grob deckungsgleich mit dem bereits eingezeichneten FFH Gebiet: https://www.openstreetmap.org/way/178089830

Die 4 Punkte in der Verordnung bilden nämlich kein Rechteck, sondern sind lediglich 4 Referenzpunkte auf der Gebietsgrenze. Die westliche und östliche Grenze wird durch eine gerade Linie gebildet. Die nördliche und südliche Abgrenzung fällt aber laut Verordnung mit den Grenzen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zusammen. Diese schlängelt sich halt so durch den Belt.

Ähnliches gilt für die Doggerbank, wobei die Änderungen nicht so frappierend sein dürften. Bei den anderen Gebieten müsste man noch mal genau die Verordnungen studieren.

Hallo bastik,

da Du Dich wohl auf dem Gebiet gut aus kennst möchte ich Dich bitten die entsprechende Anpassung vorzunehmen.

Jan