50 oder nicht 50? [gelöst]

Situation:

https://www.openstreetmap.org/#map=17/51.77311/7.46772

von rechts kommend steht am Beginn der Ascheberger Str ein “50” Schild, Orteingang ist erst weiter links ca bei der Bushalte “Abzweig Westrup”.

Gilt die 50 auch noch in der Ludwig-Erhard-Straße?

Wenn ich es richtig sehe fehlt da auch noch ein Ortausgangschild, denn man kann es ja jetzt über das Gewerbegebiet umfahren.
(Die Brücke in der Mitte der Schulze-Delisch-Str gibt es erst seit kurzem).

So, der Mapper hat geantwortet und gemeint es sei halt damals in Mode gewesen die Abkürzungen aufzulösen.

Habe gerade nochmal geschaut: An beiden Haltestellen ist sowohl auf dem Schild als auch am Plan NUR “Abzw. Westrup” zu lesen.
Werde es also wieder zurück ändern.

Hab die Stadt mal angeschrieben und auf die inkonsistente Beschilderung hingewiesen.

In § 3 (3) 1. heißt es “innerhalb geschlossener Ortschaften” und nicht “zwischen den Ortstafeln”

VwV-StVO zu den Ortstafeln: “Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straßen für den allgemeinen Verkehr nicht fehlen.”

Wer auf Wald- und Feldwegen in den Ort kommt (Radler etc.), musste die geschlossene Ortschaft schon immer erraten …

Und dann war da noch § 39 (1a) " Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen."

Irgendwann nach genug Häusern wird man sich auch über den Umweg nicht mehr rausreden können, ohne Ortstafel das Vorliegen einer geschlossenen Ortschaft gar nicht feststellen zu können …

Die Stadt hat meinen Vorschlag umgesetzt und ein Ortsschild an den Anfang der Ludwig-Erhard-Straße gepappt.

C.