Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Gegeben:
Innerstädtischer Bereich, der am Beginn mit 20er Zone beschildert ist und als Einbahnstraße. Rechts und links gehen ein paar Straßen ab, die durch Poller alle faktisch Sackgassen für den Autoverkehr sind. Es ist klar, dass diese ebenfalls zur 20er Zone gehören. Am Ende wurde die 20er Zone aufgehoben.
Seit kurzem hat man innerhalb der 20er Zone einen Verkehrsberuhigten Bereich eingerichtet. Bis wohin geht nun die 20er Zone?
Ich Frage, weil die Beschilderung nicht eindeutig ist, insbesondere für Radfahrer aber auch Fußgänger, für die ja im vbB ebenfalls andere Regeln gelten als in einer 20er Zone.
Alle Seitenstraßen bzw. Sackgassen gehen nun vom vbB ab, ohne dass der vbB aufgehoben wird. Denklogisch sollte dann auch hier vbB gelten.
Bei einer der Seitengassen ist aber in der Gegenrichtung Beginn des vbB angeordnet, ohne dass in der Gegenrichtung der vbB endet. Bei allen anderen Seitenstraßen ist gar nicht beschildert, wann der vbB beginnt.
Und am Ende des vbB bzw der Einbahnstraße wurde das Schild einfach über das vorherige Ende der 20er Zone drüber geschraubt.
An der Stelle ist in der Gegenrichtung Einfahrt verboten, aber Fahrradfahrer frei, ohne dass irgendwie erkenntlich ist, dass es sich um einen vbB handelt.
Schreib der Straßenverkehrsbehörde, dass sie die entsprechenden Ende-Schilder vergessen hat.
Beachte aber, dass beim Übergang von einem vbB, einer Zone 30 (VZ 274.1), einer Fahrradstraße oder Fahrradzone in einen anderen dieser Zonenbereiche das Ende-Schild laut VwV-StVO (zu VZ 244.2 Rn. 4, zu VZ 244.4 Rn. 3, zu VZ 274.2 Rn. 3) entbehrlich ist. Dies gilt nicht am Ende eines vbB und bei Beteiligung einer Zone 20.
Wenn die Behörde die Realität korrigiert hast, ist der Zeitpunkt gekommen, es richtig zu mappen.
Falls es erforderlich ist, schreibe ich die Eingabe gerne von meiner FOSSGIS-Mailadresse aus. Das hat bislang immer formuliert, wenn man mit “wir würden gerne es richtig erfassen, aber ihre Beschilderung lässt uns ratlos zurück” kommt. Du darfst mir gerne eine vorformulierte Version mit ein paar Fotos zur Illustration zukommen lassen. Dann mache ich gerne den Amtsproxy.
Mammi71
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Nur noch mal nachgehakt:
Von einer 20er Zone in eine andere Zone (hier vbB) hebt die vorherige 20er Zone auf.
Unklar ist, ob die 20er Zone am Beginn vbB gänzlich endet, oder ob diese mit dem Ende des vbB wieder “auflebt” und dann nochmals explizit aufgehoben werden muss.
Und ist mein Eindruck richtig, dass die Beschilderung hier nur aus Autofahrersicht erfolgte und Radfahrer und Fußgänger aus bestimmten Richtungen gar nicht wissen, wann sie andere Rechte und ggf. Pflichten haben?
PS: zumindest weiß ich aus dem Erfahrungsbericht einer Bekannten nicht nur ,dass hier die Daten geändert werden müssen, sondern auch dass für den vbB ein maxspeed=10 gilt.
Schöne Grüße an die Bekannte: Das ist falsch. Dort gilt “Schrittgeschwindigkeit”, was erstens nicht wirklich definiert ist, und weil es sich zweitens auch nach der Geschwindigkeit der sich in dem Moment auf der Straße befindlichen Fußgängern richtet.
Für OSM gilt eigentlich: erfassen nicht nötig. Man kann es aber auch mit “walk”.
Mammi71
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Grüße zurück. Das ist keine Meinung der Bekannten, sondern eine Feststellung des Bußgeldbescheides.
Mittels VZ 274.1 kann auch eine Tempo-20-Zone angeordnet werden:
Mit dem Zeichen können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein.
Durch oben genannte Regelung endet die 20er Zone am Schild für den verkehrsberuhigten Bereich und setzt sich hinter dem vbB nicht weiter fort. Befindet sich dort eine weitere Zone, muss diese explizit ausgeschildert werden (das Ende des vbB muss dann entsprechend obiger Regelung nicht explizit ausgeschildert werden).
So sehe ich das auch. Bei Einbahnstraßen mit Radfahrer frei kommt es häufiger vor, weil dort oft die Beschilderung nicht aktualisiert wurde; außer dem sind mir auch Fälle bekannt, wo die Straßen gar keine echten Einbahnstraßen sind, sondern nur faktisch für den KFZ-Verkehr aufgrund von Breite, Gestaltung, etc. Und trotzdem fehlt Beschilderung entgegen der faktischen Einbahnstraße.
maxspeed ist bei highway=living_street implizit dabei und wird nicht explizit getaggt. Der Wert kann also schlicht entfernt werden.
Das ist falsch. Ein “Endfe vbB”-Schild kann nicht durch andere Zonenanfänge ersetzt werden, mur umgekehrt: X-Zone Ende ist entbehrlich bei vbB-Anfang. Zum nachlesen:
Wundert dich das? Das ist doch eigentlich Standard. Auf der einen Seite ein Schild, dann Poller oder ein anderes Hindernis für Kfz. Das Radfahrer von der anderen Seite kommen könnten und auch wissen sollten, dass dort Schrittgeschwindigkeit gilt, wird gerne vergessen.
Auch das mit dem Zonenende durch andere Zone vs. verschachtete Zonen hab ich schon alles gesehen.
Mammi71
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Ja (seufz!).
Das ganze ist um so dilletantischer, als die Freigabe für Radfahrer in der Gegenrichtung erst mit dem vbB eingeführt wurde.
ich werde dann die Tage mal die zuständige Behörde anschreiben, manchmal geschehen ja vielleicht doch noch Wunder!
… weil bei Dir gar keine neue Zone anfängt? Schön für Dich, darum muss man aber Fehlinterpretationen der Rechtslage trotzdem nicht unwidersprochen lassen …
Bei der eigentlichen Frage verstehe ich ohne Skizze o.ä. eh nicht, was wo als Schild (nicht) steht … send more pigs! äh, pics …
Mammi71
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folgt …
Mammi71
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